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Zentrale Studienberatung

Teilzeitstudium

Was ist ein Teilzeitstudium?

Das Bachelorstudium wie auch das Masterstudium kann an der Universität Zürich in der Regel sowohl im Vollzeitstudium als auch im Teilzeitstudium absolviert werden (bitte lesen Sie sorgfältig den darauffolgenden Abschnitt, was es zu beachten gibt). Im Vollzeitmodell konzentrieren Sie sich hauptsächlich auf Ihr Studium und folgen grösstenteils dem Regel- oder Mustercurriculum, so wie Sie es in der Studienordnung finden. Im Teilzeitmodell hingegen belegen Sie als Student*in während dem Semester weniger Module (Vorlesungen, Kurse etc.) als im regulären Vollzeitstudium. Das Teilzeitstudium bietet daher für viele Studierende eine attraktive Alternative, um neben der Arbeit oder privaten Betreuungsaufgaben, an der Universität (oder Fachhochschule) zu studieren. An der Universität Zürich besteht bei der Immatrikulation keine Pflicht ein Teilzeitstudium anzumelden. Dies gibt den Studierenden die Freiheit ihr Pensum durch das Studium hindurch semesterweise an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. So können Studierende zum Beispiel ihr Studium in den ersten Semestern im Teilzeitmodell beginnen und später die letzten Semester des Studiums im Vollzeitstudium absolvieren. In der Regel verlängert sich die Studiendauer, wenn das Studium Teilzeit absolviert wird.

Ein Beispiel, wie ein Teilzeitstudium im direkten Vergleich zum Vollzeitstudium aussehen könnte:

Skizze Teilzeitstudium

Was gilt es bei einem Teilzeitstudium zu beachten?

Das Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit andere Aufgaben mit dem Studium zu verbinden. Dennoch gilt es zu beachten, dass nicht jedes Studienprogramm gleich gut für ein Teilzeitmodell geeignet ist. Bei der Entscheidung für ein zeitlich längeres Teilzeitstudium ist die Einschätzung des Arbeitsaufwandes wie auch die Vorausplanung Ihres Studiums von hoher Relevanz. Verschaffen Sie sich deshalb vor Beginn des Studiums im Rahmen der Planung eines Teilzeitstudiums einen Überblick über die in Ihrem Studienprogramm geltenden Richtlinien und Einschränkungen:

  • Angebotsrhythmus der Module: Beachten Sie, welche Module von den Fakultäten in welchen Zeitabständen angeboten werden. Manche Module sind beispielsweise nur im Herbst- oder Frühlingssemester wählbar, während andere jedes Semester angeboten werden. Prüfen Sie zudem, ob es sich bei den Modulen um einsemestrige oder zweisemestrige Verpflichtungen handelt. 
  • Assessmentstufe und Studienaufbau: Informieren Sie sich über den Studienaufbau und im Speziellen über Pflichtmodule wie auch über die Voraussetzung zur Buchung von Modulen. Es kann sein, dass Sie bestimmte Module absolvieren müssen bevor Sie andere wählen können. Auch die Studienphasen sind relevant. Wenn Sie zu Beginn ein Assessment absolvieren müssen, wird aus Qualitätsgründen häufig dazu geraten sich in dieser Zeit auf das Studium zu konzentrieren wie z.B. in Psychologie oder PuK. Aber auch die Dauer der Studienzeit kann relevant sein. So gilt beispielsweise für Studierende an der Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät zu beachten, dass die Assessmentstufe innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Semestern abzuschliessen ist. Desweitern sind an der Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erworbene ECTS-Credits nur bis fünf Jahre nach Erwerb für einen Studienabschluss anrechenbar. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite und in der Studienordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. 
  • Verlängerung der Studienzeit: Teilzeitstudierende buchen weniger Module, absolvieren weniger Prüfungen und sammeln weniger ECTS-Credits. Dementsprechend verlängert sich das Studium. Sollten Sie in Ihrer Planung absehen, dass Sie die doppelte Regelstudienzeit überschreiten, nehmen Sie vorab bitte Kontakt zum Studiendekanat der Fakultät auf.  Je nach Fakultät sind Sie dazu aufgefordert ein Gesuch auf Verlängerung der Studienzeit zu stellen.
  • Bei einem fakultätsübergreifenden Studium können diese Regelungen im Nebenfach (Minor) vom Hauptfach (Major) abweichen!
  • Darlehen und Stipendien: Falls Sie staatliche Stipendien (Kanton, BAföG etc.) beziehen, kann eine Verlängerung der Studiendauer Konsequenzen haben. Klären Sie dies rechtzeitig beim zuständigen Amt ab (Kantonales Stipendienamt, Studentenwerk Augsburg etc.). Auch unsere Kolleginnen der Studienfinanzierung können Ihnen hierbei gerne weiterhelfen. 

Wie finden Sie die richtige Balance?

Um das Teilzeitstudium so passend wie möglich zu gestalten und eine Überbelastung zu vermeiden, sollten Sie den Arbeitsaufwand fürs Studium schon in die Planung mit einbeziehen. Um den zeitlichen Aufwand je Semester und fürs ganze Studium einzuschätzen, können Sie vom jeweiligen Vollzeitstudium als Berechnungsgrundlage ausgehen. Das Regel- oder Mustercurriculum sieht im Vollzeitstudium 30 ECTS pro Semester vor. Die Studierenden erreichen somit in der Regel eine Gesamtbelastung von 900 Stunden pro Semester. Die Bachelorstufe umfasst eine Studienleistungen von 180 ECTS und dauert im Vollzeitmodell sechs Semester. Die Masterstufe umfasst eine Studienleistung von 90 oder 120 ECTS (für Humanmedizin & Chiropraktik 180 ECTS) und dauert im Vollzeitmodell entsprechend drei bis sechs Semester.

Sollten Sie Fragen zu den genannten Besonderheiten oder zur Planung eines Teilzeitstudiums haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Studienfachberatung!

Studienfachberatung in den Fakultäten

Weiterführende Informationen

Urlaub und Sistierung

Wann kann ein Gesuch um Urlaub oder Sistierung der Immatrikulation gestellt werden? Bitte informieren Sie sich über die Bedingungen für ein Gesuch.

 

Unterstützung und Nachteilsausgleich

Für nachteilsausgleichende Massnahmen bei ärztlich bescheinigter Behinderung oder chronischer Krankheit informieren Sie sich bitte bei der Fachstelle Studium und Behinderung.