Navigation auf uzh.ch
Der Academic Record ist das Abschlusszeugnis. Darin werden alle anerkannten Studienleistungen aufgeführt.
Studienleistungen,
Die Anerkennung und die Anrechnung von Studienleistungen sind zwei Stufen eines Verfahrens.
Die Fakultäten entscheiden, welche Vorleistungen von Studienleistungen für ein Studienprogramm angerechnet werden. Ein Gesuch zur Anrechnung von erbrachten Leistungen auswärtiger Vorbildung können Sie in der Regel jedoch erst einreichen wenn Sie bereits zum Studium zugelassen wurden.
Informationen zu den Entscheidungsgrundlagen nach Fakultäten:
Theologische Fakultät: Theologie
Theologische Fakultät: Religionswissenschaft
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Vetsuisse-Fakultät
Philosophische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Die Assessmentstufe ist die erste Phase des Studiums, in der besonders methodische und fachliche Grundkenntnisse vermittelt werden und die teilweise mit Assessmentprüfungen abgeschlossen wird. Sie dient der Abklärung der Studieneignung, im Sinn einer Passung zwischen dem gewählten Studiengang und den Fähigkeiten und Interessen der Studierenden.
Die zweite Phase des Studiums ist die Aufbaustufe, die auf die Assessmentphase folgt und mit dem Bachelorgrad abgeschlossen wird.
Es gibt zwei Varianten für Mobilität im Studium:
Es gibt dabei verschiedene Mobilitätstypen und verschiedenen Abkommen, die die Rahmenbedingungen setzen.
Um einen universitären Grad zu erreichen, müssen Sie einen Studiengang erfolgreich absolvieren. Ein Bachelorstudiengang ist die erste Studienstufe im Schweizerischen Hochschulsystem und umfasst an der UZH 180 ECTS Credits. Mit Wahl des Studiengangs legen Sie fest, welchen akademischen Grad Sie erreichen (z.B. Bachelor of Arts UZH). Die Einzelheiten der Studiengänge sind in der Rahmenverordnung der entsprechenden Fakultät festgelegt.
Innerhalb des Studiengangs können Sie dann - je nach Angebot Ihrer Fakultät - ein oder zwei Studienprogramme ("Fächer") wählen, mit welchen Sie insgesamt 180 ECTS Credits erwerben.
180 | 120/60 | 150/30 | |
---|---|---|---|
Theologische Fakultät | x | x | |
Rechtswissenschaftliche Fakultät | x | ||
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | x | ||
Medizinische Fakultät | x | ||
Vetsuisse-Fakultät | x | ||
Philosophische Fakultät | x | ||
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät | x | x | x |
CAS, DAS und MAS sind Weiterbildungstitel an Hochschulen. Die Weiterbildungsstudiengänge richten sich i.d.R. an Personen mit einem Hochschulabschluss auf Master- oder Bachelorstufe (und Berufspraxis). An der UZH gibt es ein Angebot für CAS-, DAS- und MAS-Studiengänge:
Das Diploma Supplement ist eine Beilage zum eigentlichen Diplom. Es gibt Auskunft über die Art und die Anforderungen des Studienganges und des Diploms sowie über dessen Status und Einordnung im nationalen Hochschulsystem. Es dient der erhöhten Transparenz im internationalen Kontext und der Anerkennung und Beurteilungshilfe in akademischen und beruflichen Kontexten.
Ein Double Degree Studiengang ist ein gemeinsames Studienangebot zweier Universitäten, welches zu je einem Abschluss der beiden Partnerinstitutionen führt. Es gibt jedoch kein gemeinsames Curriculum, das Angebot setzt sich aus zwei unterschiedlichen Teilcurricula zusammen.
Das Dekanat ist die Geschäftsstelle einer Fakultät an der Universität. Es wirkt als Verbindungsglied und bearbeitet Vorgänge zwischen Administration, Studierenden, Dozierenden und der Universitätsleitung. Ausserdem unterstützt das Dekanat den Fakultätsvorstand in der Führung seiner Geschäfte.
Ein Bereich im Dekanat, oftmals Studiendekanat genannt, bietet Dienstleistungen für Studierende an. Dies sind beispielsweise Auskünfte zu Anrechnung von ECTS Credits oder Studienabschlüssen.
Der Aufwand für studentische Leistungen wird in sogenannten ECTS Credits gemessen. Das ist ein quantifiziertes Mittel, welches für ein bestimmtes Arbeitspensum und Leistungsnachweise vergeben wird. Ein ECTS Credit entspricht einer durchschnittlichen studentischen Arbeitsleistung von 25 - 30 Stunden.
Das europäische Kredittransfersystem "European Credit Transfer and Accumulation System" stellt ein Referenzsystem dar, das eine Vergleichbarkeit im europäischen Hochschulraum bietet.
Ein Bachelorstudium umfasst in der Regel 180, ein Masterstudium 90 oder 120 ECTS Credits.
Achtung: In manchen Studiengängen oder -programmen gibt es eine maximale Gültigkeitsdauer der ECTS Credits. Das ist je nach Fakultät in der Rahmenverordnung oder in den jeweiligen Studienordnungen festgehalten und eine wichtige Information für die Planung eines Teilzeitstudiums.
Ist ein Pflichtmodul definitiv nicht bestanden oder ist die maximal zulässige Anzahl Fehlversuche überschritten, kann eine endgültige Abweisung vom entsprechenden Studienprogramm erfolgen.
Diese bewirkt eine Sperre auf allen Studienstufen für das betreffende Studienprogramm und alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme an der UZH.
Achtung: Wer an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mehr als die erlaubte anzahl Fehlversuche unternommen oder die vorgegebene Frist überschritten hat, hat das entsprechende Hauptfachstudienprogramm nicht bestanden und wird endgültig abgewiesen (Näheres dazu vgl. Ziffer 12 SO).
Die UZH ist in sieben Lehr- und Verwaltungseinheiten eingeteilt, die als Fakultäten bezeichnet werden. Die Zugehörigkeit zur Fakultät wird über Ihr Major- (oder Mono-) Studienprogramm bestimmt. Die Universität Zürich ist mit sieben Fakultäten die grösste Volluniversität der Schweiz und bietet eine Vielfalt an wissenschaftlichen Perspektiven, Denkweisen und Fachkulturen an. Die sieben Fakultäten der Universität sind verantwortlich für Forschung, Lehre und Dienstleistungen.
Dies sind die an der UZH gängigen Abkürzungen für die Fakultäten:
ThF = Theologische Fakultät
RWF = Rechtswissenschaftliche Fakultät
WWF = Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
MeF = Medizinische Fakultät
VSF = Vetsuisse-Fakultät
PhF = Philosophische Fakultät
MNF = Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Studierende mit ausserordentlich gutem Bachelorabschluss, die eine akademische Karriere anstreben, können an gewissen Fakultäten auf Masterstufe Fast Track-Studienprogramme absolvieren. Sie erwerben einen Masterabschluss, können aber bereits während des Masterstudiums an ihrer Dissertation arbeiten und entsprechende Veranstaltungen besuchen. Die Einzelheiten werden in den Studienordnungen geregelt.
Das Nichtbestehen eines Leistungsausweises bezeichnet man als Fehlversuch. Wird die Anzahl zulässiger Fehlversuche überschritten, kann eine endgültige Abweisung vom entsprechenden Studienprogramm erfolgen. Eine endgültige Abweisung vom Studienprogramm bewirkt eine Sperre auf allen Studienstufen für das betreffende Studienprogramm und alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme an der UZH.
Die Fakultäten verleihen für erfolgreich abgeschlossene Studiengänge je nach Studienstufe den Bachelor-, Master- oder Doktorgrad. Die Fakultät kann die wissenschaftliche Ausrichtung mit dem Zusatz "in" nach der Bezeichnung des Grades präzisieren.
Immatrikulation bedeutet die Einschreibung an einer Hochschule. Exmatrikulation bedeutet, sich an der Hochschule wieder "auszutragen", dies beispielsweise nach abgeschlossenem Studium, Hochschulwechsel oder Abbruch des Studiums.
Informationspflicht bedeutet, dass die Studierenden verpflichtet sind, sich über sämtliche studienrelevanten Belange, insbesondere über die für sie geltenden Erlasse und Fristen, selbstständig zu informieren. Alle studienrelevanten Informationen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben und sind verbindlich.
An den Fakultäten der UZH gibt es Untereinheiten für die einzelnen Forschungs- und Lehrgebiete, an denen die Studienprogramme angeboten werden: Die Institute (im geisteswissenschaftlichen Bereich oft Seminar, im medizinischen Bereich Klinik genannt). Alle Studienprogramme sind einem Institut zuzuordnen, ein Institut kann aber mehrere Studienprogramme anbieten.
Ein Institut verwaltet sich im Rahmen der Institutsordnung selbst. Es ist ausserdem der Herausgeber der Studienordnung, die Einzelheiten zu den angebotenen Studienprogramme regelt.
Joint Degree Studiengänge sind eine Form von inhaltlicher und formaler Kooperation in der Lehre. Grundlage bildet ein von zwei oder mehr Hochschulen gemeinsam konzipiertes Curriculum. Zulassungsvoraussetzungen, Module und ECTS Credits-Vergabe sowie der Studienabschluss werden nach gemeinsamen Standards geregelt.
Die Studierenden erbringen in der Regel Studienleistungen in vergleichbarem Umfang an den Partnerinstitutionen. Erfolgreichen Absolvent:innen wird ein gemeinsamer Grad verliehen; die Urkunde wird in der Regel von beiden Hochschulen gesiegelt und unterschrieben.
Die Kanzlei ist an der UZH zuständig für die zentrale Studierendenadministration. Sie kümmert sich unter anderem um die Zulassung zum Bachelorstudium mit Schweizer Vorbildung, Studiengangs- und Studienprogrammwechsel, Urlaub, Exmatrikulation, Verrechnung von Studiengebühren und die Ausstellung von Bestätigungen.
Komplementäre Minor-Studienprogramme gibt es nur auf Masterstufe und können nur als Minor studiert werden. Sie knüpfen nicht an ein bestimmtes Bachelorstudienprogramm an, sondern sind als fachliche oder fachübergreifende Ergänzungen zu Major-Studienprogramme konzipiert. Ausser der formellen Voraussetzung eines Bachelorabschlusses sehen sie keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen vor.
Konsekutive Masterstudienprogramme sind Studienprogramme, die inhaltlich auf einem vorangegangenen Bachelorstudienprogramm derselben Studienrichtung aufbauen. Die Zulassung zu einem konsekutiven Masterstudienprogramm erfolgt ohne weitere Bedingungen, sofern ein Bachelorgrad der entsprechenden Studienrichtung vorhanden ist.
Ein Studiengang kann aus einem oder zwei Studienprogrammen bestehen:
Das Major-Studienprogramm umfasst in der Regel mindestens 2/3 der Leistungen eines Studiengangs, nämlich 120 oder 150 von insgesamt 180 ECTS Credits im Bachelorstudiengang und 90 von insgesamt 120 ECTS Credits im Masterstudiengang.
Um einen universitären Grad zu erreichen, müssen Sie einen Studiengang erfolgreich absolvieren. Ein Masterstudiengang ist die zweite Studienstufe im Schweizerischen Hochschulsystem. Ein Masterstudiengang an der UZH umfasst 90, 120 oder 180 ECTS Credits. Mit Wahl des Studiengangs legen Sie fest, welchen akademischen Grad Sie erreichen (z.B. Master of Arts UZH). Die Einzelheiten der Studiengänge sind in der Rahmenverordnung der entsprechenden Fakultät festgelegt.
Mögliche Kombinationen an den Fakultäten auf Masterstufe
180 | 120 | 150 | 90 | 90/30 | |
---|---|---|---|---|---|
Theologische Fakultät | x | x | |||
Rechtswissenschaftliche Fakultät | x | ||||
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät | x | x | |||
Medizinische Fakultät | x | x | |||
Vetsuisse-Fakultät | x | ||||
Philosophische Fakultät | x | x | |||
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät | x | x |
Ein Studiengang kann auf Bachelorstufe aus einem oder zwei Studienprogrammen bestehen:
Das Minor-Studienprogramm umfasst 30 oder 60 ECTS Credits im Bachelorstudiengang und 30 ECTS Credits im Masterstudiengang. Es wird in der Diplomurkunde, im Diploma Supplement und im Academic Record als solches bezeichnet und ausgewiesen. Die Rahmenverordnung der Fakultät, an der das Major-Studienprogramm absolviert wird, bestimmt, in welchem Umfang (in ECTS Credits) Minor-Studienprogramme angerechnet werden.
Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheit, die sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Module erstrecken sich in der Regel über ein oder zwei Semester. Für ein bestandenes Modul erhalten Sie eine festgelegte Zahl ECTS Credits. Ein Modul gilt als bestanden, wenn der zugehörigen Leistungsnachweis erfolgreich erbracht ist. Als Leistungsnachweis gelten beispielsweise schriftliche Prüfungen, Referate, schriftliche Arbeiten etc.
Es gibt verschiedene Arten von Modulen:
Das Mustercurriculum ist ein Beispiel für einen möglichen Studienverlauf, um alle Bestehensvoraussetzungen innerhalb eines Vollzeitstudiums zu erfüllen. Im Falle eines Teilzeitstudiums werden pro Semester weniger Leistungen erbracht, als das Mustercurriculum vorgibt, das Studium verlängert sich entsprechend.
Phd (philosophiae doctor) ist eine Bezeichnung für den Doktorgrad. Der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad, der durch eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit und eine bestandene mündliche Prüfung erworben wird. Das Doktorat kann individuell oder im Rahmen eines speziellen Doktoratsprogramms absolviert werden und schliesst in der Regel ans Masterstudium an.
Proseminare sind einführende Veranstaltungen für Studienanfänger:innen, in welchen hauptsächlich methodische Grundkenntnisse vermittelt werden. Der Unterricht findet in kleineren Gruppen statt. Von Studierenden wird eine Beteiligung, beispielsweise in Form von Referaten, Forschungsberichten, schriftlichen Hausarbeiten u.ä. verlangt.
Die Rahmenverordnung (RVO) wird von der Fakultät verabschiedet und regelt die für die ganze Fakultät gültigen Bestimmungen wie beispielsweise Zulassungsvoraussetzungen, Studienziele, Grundsätzliches zu Modulen, Wiederholungsregelungen und die Abschlussvoraussetzungen.
Die Joint Degree Studiengänge, Double Degree Studiengänge und Spezialisierte Masterstudiengänge haben in der Regel separate Erlasse. Bestimmungen zu den einzelnen Studienprogrammen sind in den Studienordnungen geregelt.
Unter Regelstudienzeit ist die Zeit zu verstehen, die der Erwerb eines Bachelor- oder eines Mastergrads in einem Vollzeitstudium erfordert:
Bei einem Teilzeitstudium können Sie pro Semester weniger als 30 ECTS Credits erwerben, die Studienzeit verlängert sich dadurch.
Achtung: Stipendien werden in der Regel nur für die Dauer der Regelstudienzeit ausgerichtet. Wenn Sie auf Bachelorstufe oder auf Masterstufe länger als zwölf Semester studieren, müssen Sie erhöhte Studiengebühren entrichten (s. Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich, §45a)
An der UZH gibt es diverse Reglemente zum Studium. Die für Sie gültigen Reglemente sollten Sie spätestens zum Studienbeginn kennen:
Modulkataloge oder Mustercurricula an einzelnen Fakultäten bieten Unterstützung für die Modulbuchung.
Das universitäre Jahr ist in zwei Einheiten gegliedert: Das Herbst- und das Frühjahrssemester.
Seminare sind vertiefende Veranstaltungen zu einem bestimmten Thema. Der Unterricht findet in kleineren Gruppen statt und erlaubt so interaktives Arbeiten. Seminare sind für fortgeschrittene Studierende, die die Proseminare abgeschlossen haben.
Spezialisierte Masterstudienprogramme sind Studienprogramme, die inhaltlich nicht unmittelbar auf einem bestimmten Bachelorstudienprogramm aufbauen und deren Zulassung immer an spezifische Bedingungen geknüpft ist. Die spezialisierten Masterstudienprogramme der UZH sind häufig auf Interdisziplinarität ausgerichtet, weisen einen expliziten Forschungsfokus auf oder basieren auf Kooperationen mit Schweizer oder ausländischen Partneruniversitäten. Die für die Zulassung verlangten zusätzlichen Anforderungen beziehen sich primär auf inhaltliche Voraussetzungen, die zusätzlich zum Bachelorstudium zu erwerben sind (z.B. spezifische Sprach- oder Fachkenntnisse).
Besonders an der MNF gibt es auch spezialisierte Masterstudienprogramme, die für die Zulassung einen bestimmten Bachelorabschluss voraussetzen und die unter Spezialisierung das Setzen eines expliziten (Forschungs-)Schwerpunkts verstehen.
Ein Studiengang ist eine hinsichtlich des Umfangs in ECTS Credits und strukturell definierte Einheit, deren erfolgreiche Absolvierung mit einem Universitären Grad abgeschlossen wird (Bachelor, Master, Doktorat).
Die Studienordnung enthält die ausführenden Bestimmungen eines Studienprogramms. Die Studienordnung konkretisiert also die Bestimmungen der Rahmenverordnung in Bezug auf ein Studienprogramm. An der Philosophischen und der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät gliedert sich die Studienordnung in einen allgemeinen Teil, der die programmübergreifenden Aspekte regelt, und die Anhänge zur Studienordnung (PhF) / Modulkataloge (MNF), die die programmspezifischen Bestimmungen enthalten.
Ein Studienprogramm (früher "Fach") führt zu einem Studienprogrammabschluss und wird definiert durch:
Jeder Studiengang besteht aus einem oder zwei Studienprogramm/-en. Die Einzelheiten eines Studienprogramms, insbesondere die fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen, Qualifikationsziele, allfällige Etappen und Schwerpunkte, der modulare Aufbau sowie die Prüfungsmodalitäten, sind in einer Studienordnung bzw. ggf. im fachspezifischen Anhang einer Studienordnung festgelegt.
Wenn Sie in Teilzeit studieren, bedeutet das, dass Sie im Semester weniger Module buchen als das Mustercurriculum in der Studienordnung vorschlägt, um nebenbei beispielsweise einer Werktätigkeit oder Betreuungsaufgaben nachzugehen. Da sich mit einem Teilzeitstudium die individuelle Studiendauer entsprechend verlängert, ist es wichtig, allfällige Fristen für den Abschluss von bestimmten Studienphasen (z.B. Assessmentstufe) und die maximale Gültigkeit von ECTS Credits im betroffenen Studienprogramm zu kennen.
Übungen dienen dazu, Inhalte anderer Veranstaltungen in kleineren Gruppen zu üben und zu vertiefen.
In einem Vollzeitstudium werden gemäss Mustercurriculum pro Semester 30 ECTS Credits erworben. Die Studierenden erreichen somit eine Gesamtbelastung von 900 Stunden pro Semester.
Das Vollzeitstudium gilt als Berechnungsgrundlage für die Regelstudienzeit. In einem Teilzeitstudium werden weniger als 30 ECTS Credits pro Semester erworben, das Studium dauert deshalb länger als die Regelstudienzeit.
Der Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) ist die offizielle Repräsentation aller Studierenden der Universität Zürich. Er vertritt in der Hochschulpolitik die Interessen und Anliegen der Studierenden gegenüber Universitätsleitung und Öffentlichkeit.
Alle zwei Jahre wählen die Studierenden den VSUZH-Rat, das aus mindestens 70 Personen bestehende Parlament der Studierenden. Der Rat wiederum wählt studentische Vertreter:innen in gesamtuniversitäre Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie den VSUZH-Vorstand. So wird die studentische Mitbestimmung innerhalt der Universität sichergestellt.
Wegleitungen beziehen sich auf ein spezifischen Studienprogramm und führen die Bestimmungen der Studienordnung weiter aus.
Die Zulassung zu einem Studium an der UZH setzt das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen voraus. Bei Anmeldung zum Studium werden diese, je nach Vorbildung und Studienstufe, von der Kanzlei oder der Zulassungsstelle geprüft.
Zulassungsbeschränkungen ("Numerus Clausus") gibt es nur für das Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Chiropraktischen Medizin. Das bedeutet, dass die Anzahl der Studienplätze in diesen Studienprogrammen begrenzt ist und nicht alle Interessierten aufgenommen werden können. Auf Masterstufe müssen zu den formalen Zulassungsvoraussetzungen zusätzlich die fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.